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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von incura24-Pflegeberatungs KG


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen der incura24-Pflegeberatungs KG und dem Vertragskunden.
1.2. incura24-Pflegeberatungs KG und der Kunde vereinbaren die Geltung dieser AGB nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern ausdrücklich auch für sämtliche weiteren Geschäfte, wie insbesondere Zusatzaufträge. Diese AGB und sonstigen Bestimmungen des Einzelvertrages gelten auch dann fort, wenn incura24-Pflegeberatungs KG über einen ursprünglichen vereinbarten oder beabsichtigen Endtermin Pflegekräfte zur Verfügung stellt.
1.3. incura24-Pflegeberatungs KG erklärt, Verträge nur aufgrund dieser AGB abzuschließen. Allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Diese gelten nur dann wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen vereinbart, so gelten deren Bestimmungen nur soweit, soweit sie nicht mit einzelnen Bestimmungen dieser AGB kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander stehen.
In Rahmenvereinbarungen getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im Übrigen werden die Rahmenvereinbarungen durch diese AGB ergänzt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.4 Der Kunde erklärt mit Unterfertigung der Verträge von incura24-Pflegeberatungs KG, dass er mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass incura24-Pflegeberatungs KG diese AGB über Verlangen des Kunden jederzeit nochmals ausfolgt.
1.5 Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB und zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Erklärungen per Telefax entsprechen dem Schriftlichkeitserfordernis, nicht jedoch Mittelungen per E-Mail. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden zu dieser AGB nicht bestehen.
1.6 Pflegekräfte sind nicht zum Inkasso berechtigt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote von incura24-Pflegeberatungs KG sind freibleibend. Die Verträge erhalten mit der Unterfertigung ihre Wirksamkeit.
2.2 Beginn und Dauer des Arbeitseinsatzes von Pflegekräften sowie die Qualifikation und der Ort des Arbeitseinsatzes ergeben sich ausschließlich aus den von beiden Vertragsteilen unterfertigten Vertragsunterlagen.
2.3 Bei einer unbefristeten Überlassung von Pflegepersonal hat der Kunde den Vertrag vierzehn Werktage vor dem letzten Einsatztag schriftlich zu kündigen, es sei denn, die Vertragspartner haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Das Einlangen einer Mitteilung über den letzten Einsatztag an incura24-Pflegeberatungs KG ist ausreichend und maßgeblich.

3. Leistungsumfang

3.1 incura24-Pflegeberatungs KG beratet österreichische Familien über ausländisches Pflegepersonal und hilft, mit Unterstützung von ausländischen Vermittlungsagenturen diese zu organisieren. Die Überlassung des Personals erfolgt ausschließlich aufgrund dieser AGB und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Hausbetreuungsgesetzes BGBI. I Nr. 33/2007.
3.2 Gegenstand der Pflegekräfteüberlassung ist die Bereitstellung von eben diesen, nicht die Erbringung bestimmter Leistungen. Die überlassenen Pflegekräfte arbeiten unter der Führung und Weisung des Kunden. incura24-Pflegeberatungs KG schuldet insbesondere keinen wie immer gearteten Arbeitserfolg.
3.3 incura24-Pflegeberatungs KG ist berechtigt, in Vertragsunterlagen angeführte oder bereits überlassene Pflegekräfte jederzeit durch andere gleichwertige Personen zu ersetzen.

4. Honorar

4.1 Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem vom Kunden unterfertigten Vertrag. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot von incura24-Pflegeberatungs KG erteilt, so kann incura24-Pflegeberatungs KG jenes Honorar geltend machen, das seinen üblichen Konditionen oder einem angemessenem Entgelt entspricht.
4.2 Ändern sich nach Vertragsabschluss die Entlohnungsbestimmungen für die Pflegekräfte aufgrund intensiveren Arbeitsaufwandes (zB. mehr Nachtarbeit), ist incura24-Pflegeberatungs KG berechtigt, das vereinbarte Honorar anzuheben. Sollten die Pflegekräfte über einen vereinbarten oder voraussichtlichen Endtermin arbeiten, gelten die Honorarbestimmungen auch über diesen Termin hinaus.
4.3 Für den Fall des Zahlungsverzuges hat der Kunde 12% Zinsen p.a. zu bezahlen, es sei denn, incura24-Pflegeberatungs KG nimmt höhere Zinsen in Anspruch. Bei Zahlunsverzug hat der Kunde incura24-Pflegeberatungs KG sämtliche dadurch entstandenen, zweckmäßigen und notwendigen Kosten, wie insbesondere Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt Forderungen oder Ansprüche gegenüber incura24-Pflegeberatungs KG, mit dem Honorar für die Betreuungskräfte aufzurechnen, sofern nicht die Forderungen des Kunden gerichtlich festgestellt und von incura24-Pflegeberatungs KG
Schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht an dem für die Betreuungskräfte geschuldeten Honorar besteht nicht.

5. Rechte und Pflichten von incura24 und des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Bestimmungen die im Pflegeberatungsvertrag festgehalten sind, einzuhalten. Verletzt der Kunde diese Bestimmungen, so hält dieser incura24-Pflegeberatungs KG für allfällige daraus resultierenden Nachteile schad- und klaglos.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich das Betreuungspersonal von incura24-Pflegeberatungs KG nicht abzuwerben.
5.3. incura24-Pflegeberatungs KG ist berechtigt, zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden den Ort des Betreuungseinsatzes zu betreten und die erforderlichen Auskünfte einzuholen.
5.4. Fällt ein Betreuungspersonal aus welchem Grund auch immer aus, hat der Kunde incura24-Pflegeberatungs KG umgehend in Kenntnis zu setzen. incura24-Pflegeberatungs KG wird in solchen Fällen zum nächstmöglichen Termin ein entsprechendes Betreuungspersonal organisieren.

6. Vorzeitige Beendigung des Vertrages

6.1 incura24-Pflegeberatungs KG ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a) der Kunde mit einer Zahlung, zu der er incura24-Pflegeberatungs KG gegenüber verpflichtet ist, trotz Mahnung in Verzug ist;
b) der Kunde gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderungen zur Einhalt verstößt;
c) der Kunde seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Betreuungspersonal nicht nachkommt;
6.2 Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ist incura24-Pflegeberatungs KG bei Zahlungsverzug des Kunden von jeder Leistungspflicht befreit und zur sofortigen Abberufung des Betreuungspersonales berechtigt.
6.3 Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, vorzeitig aufgelöst oder wird aus einem solchen Grund das Betreuungspersonal von incura24-Pflegeberatungs KG zurückberufen, kann der Kunde keine Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung oder Schadenersatz gegen incura24-Pflegeberatungs KG geltend machen.

7. Gewährleistung

7.1 incura24- Pflegeberatungs KG leistet dafür Gewähr, dass die zur Verfügung gestellten Betreuungskräfte arbeitsbereit sind.
7.2 incura24-Pflegeberatungs KG leistet nur für jene Qualifikation der Betreuungskräfte Gewähr, die man durch Einsichtnahme in Zeugnisse der Betreuungskräfte überprüfen kann.
7.3 Der Kunde ist umgehend nach Beginn der Betreuung verpflichtet, die Betreuungskräfte hinsichtlich Qualifikation und Arbeitsbereitschaft zu überprüfen. Entspricht eine Betreuungskraft der vereinbarten Qualifikation oder Arbeitsbereitschaft nicht, sind allfällige Mängel unter genauer Angabe dieser an incura24-Pflegeberatungs KG weiterzuleiten, bzw. binnen 48 Stunden anzuzeigen.
7.4 Liegt ein von incura24-Pflegeberatungs KG zu vertretender Mangel vor und verlangt der Kunde rechtzeitig Verbesserung wird diese durch Austausch der betreffenden Betreuungskraft innerhalb angemessener Frist erbracht.
7.5 Eine allfällige Mangelhaftigkeit hat der Kunde auch in den ersten Wochen ab Überlassung der Betreuungskräfte nachzuweisen.

8. Haftung

8.1 incura24-Pflegeberatungs KG trifft keine Haftung für allfällige durch überlassene Betreuungskräfte verursachte beim Kunden oder bei Dritten entstandenen Schäden. Dies gilt besonders dann, wenn dem Betreuungspersonal Geld, Wertpapiere, kostbare oder empfindliche Sachen anvertraut werden.
8.2 Bei Abberufung oder Austausch vom Betreuungspersonal sind wie immer geartete Ansprüche gegen incura24-Pflegeberatungs KG ausgeschlossen. Hat der Kunde die vorzeitige Vertragsauflösung oder Abberufung vom Betreuungspersonal zu vertreten, haftet er gegenüber incura24-Pflegeberatungs KG für die daraus entstehenden Nachteile. Der Kunde hat in diesem Fall das Entgelt bis zum ursprünglich beabsichtigen oder vereinbarten Überlassungsende zu bezahlen.
8.3 Für das Unterbleiben oder die Verzögerung der Arbeitsleistungen, insbesondere bei höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall des Betreuungspersonals, haftet incura24-Pflegeberatungs KG nicht.
8.4 Darüber hinaus ist eine Haftung auf grobes Verschulden und Vorsatz von incura24-Pflegeberatungs KG beschränkt.

9. Allgemeines

9.1 Für Streitigkeiten zwischen incura24-Pflegeberatungs KG und dem Kunden ist das Bezirksgericht in 9020 Klagenfurt zuständig.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einzelvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen vereinbart die Vertragsstelle die Geltung einer wirksamen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
9.3 Änderungen betreffend des Betreuungsortes oder andere relevante Informationen hat der Kunde incura24-Pflegeberatungs KG umgehend schriftlich mitzuteilen.